Flensburger Hefte

Strafprozeß, Strafvollzug, Resozialisierung

ISBN: 978-3-926841-20-9
Einband: kartoniert
Informationen: 224 Seiten
Inhaltsverzeichnis: Download als PDF
Preis: 15,00 €

Kurzbeschreibung

Mit Beiträgen von: W.A., Saño Baño, Götz Bauer, Marietta Biermann, Kirsten Bock, Karl-Heinz Denzlinger, Friedmut Dreher, Thomas Göing, P. Hahl, Bernd Hansen, Thomas Höfer, Dr. Ernst-Martin Krauss, H. Leutemann, Denis Pécic, M. Remky, Prof. Dr. Wolfgang Schild, Dr. H.-D. Stark, Wolfgang Weirauch, H. Weische, Dabzul von Zabeltau, Stefan Zweig, Rainer Z.; 30 sw. Abb.

 

 

Dieses Buch widmet sich einer Gruppe von Menschen, die man gerne vergißt: den sogenannten Kriminellen. Es ist nach drei Bereichen gegliedert: Strafprozeß, Strafvollzug und Resozialisierung. Wir zeigen, wie Menschen in unterschiedlichsten Positionen mit ihrem ganzen Leben und Wirken dafür eintreten, Mauern zwischen den sogenannten Kriminellen und dem Rest der Welt durchlässiger zu machen, denn die Verbindungen zwischen denjenigen, die hinter den Mauern isoliert werden und denjenigen, die von ihnen unberührt diesseits der Mauern ihrer Wege gehen, sind enger als manch einer sich eingestehen möchte.

Lesen Sie in diesem interessanten Buch aus der Arbeit eines Richters, über einen Streifzug in die Geschichte des Strafrechts und der Folter, ein Interview mit einem Mörder, über die Reformen der JVA Santa Fu sowie mehrere Artikel über das Innenleben von Gefängnissen, Isolationsfolter und Resozialisierungsmaßnahmen.

 

 

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Rezension in: Monatsschrift für Kriminologie, 25. Jahrgang, Heft 1/1992, Rezensent: Prof. Dr. Detlev Frehsee, Bielefeld

Die "Flensburger Hefte" sind ein anthroposophisches Vierteljahresperiodikum. Sie sind jeweils einem Schwerpunktthema gewidmet, wobei neben orginär anthroposophischen Fragestellungen auch allgemeine Themen erörtert werden wie Sucht, Sexualität, Aids, Direkte Demokratie, Rechtsleben, Computer, Medien u.a.m., freilich auch insoweit jeweils in der besonderen Perspektive anthroposophischer Weltanschauung. Bei der Anthroposophie handelt es sich um die Seinslehre Rudolf Steiners (1861-1925). Sie fußt auf christlicher Grundlage. Charakteristisch ist das dreigliedrige Menschenbild (Körper, Seele, Geist), wobei der Kritik, daß in unserer gegenwärtigen Zeit (der sog. nachatlantischen Periode) das Seelische in unzuträglicher Weise vernachlässigt wird, sicher allgemein zugestimmt werden muß. Von fundamentaler Bedeutung ist ferner der Begriff des Karma, eine Art Existenzverantwortung - wenn ich es recht verstehe -, die durch verschiedene Reinkarnationen hindurch abgearbeitet werden muß. Auch in gesellschaftlicher Hinsicht nimmt Steiner eine Dreigliederung vor, indem er Wirtschaftsleben, Rechtsleben und Geistesleben unterscheidet.

Mit dem reizvollen Stilmittel des Interviews, das der Lebendigkeit und Verständlichkeit der Sachausführung sehr förderlich ist, kommen eine Reihe von Persönlichkeiten nicht nur anthroposophischer Provenienz aus dem Bereich der Strafrechtspflege zu Wort. Um nur die namhaftesten zu nennen: Ernst-Martin Krauss, Vorsitzender eines Strafsenats am Oberlandesgericht Schleswig setzt sich mit der Problematik des Richtens und dem Sinn des Strafens auseinander (S.6). Der Bielefelder Strafrechtshistoriker und -philosoph Wolfgang Schild läßt in einem kompakten Überblick die geschichtliche Entwicklung der Strafrechtspflege anschaulich werden (S.49). Denis Pécic (S. 87) und Heinz-Dietrich Stark (S.92) berichten aus der Gemeinsamkeit der Perspektive des Gefangenen und des Leiters über die innere Öffnung der bis dahin berüchtigten Schwerverbrecheranstalt in Hamburg-Fuhlsbüttel und geben Einblicke in die gewaltige Reformleistung Starks gegen alle Widerstände, insbesondere von seiten des Vollzugs selbst. Götz Bauer, Leiter der JVA Hannover, stellt den Vollzugsalltag dar. Am deutlichsten hier scheint - teils gewollt, mehr wohl aber noch unbeabsichtigt - die ganze Armseligkeit der bürokratisch beengten Möglichkeiten einer Bemühung um den Menschen auf (S.108). Karl-Heinz Denzlinger, Staatsanwalt in Freiburg, entwickelt sein anthroposophisches Konzept von Kriminalität und Strafverfolgung, vor allem aber der von ihm ins Leben gerufenen Carl-Theodor-Welcker-Stiftung, die mittlerweile 17 Wohnplätze für entlassene Strafgefangene mit sozialer Betreuung anbietet (S.137). Es folgen Interviewdarstellungen des Kölner Vereins "Maßstab", der stadtteil- und nachbarschaftsbezogene Mobilisierung von Integrationsmöglichkeiten für Haftentlassene anstrebt und zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen zunächst den Aufbau einer Schreinerei betreibt (S.167), sowie des Berliner Projekts "Knackpunkt", welches sich um eine ganzheitliche, durchgehende Betreuung während und nach Inhaftierung bemüht, um Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten, indem insbesondere innerhalb und außerhalb des Knastes künstlerische Arbeitsgruppen angeboten und über eine BSHG-Finanzierung sozialversicherungspflichtige Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden (S.185). Besonders erwähnenswert ist, daß an vielen Stellen Betroffene selbst zu Wort kommen (S.83, 87, 159, 186, 200, 208, 212). Schließlich wird die Gesamtthematik abgerundet durch Berichte über Eurythmie im Knast (S.75), über die strafvollzugsbezogenen Verhaltens- und Deprivationsforschung in den USA und der BRD (S.125) sowie über die Haftpraxis gegen politische Gefangene in der ehemaligen DDR (S.212).

Die hinsichtlich der spezifisch anthroposophischen Sichtweise informativsten Beiträge sind die von Krauss und Denzlinger, wobei den Interviewern und ihren sachkundigen und durch zahlreiche Originalzitate Steiners angereicherten Fragen ein hohes Mitverdienst zukommt.

Danach schafft das Verständnis von Individualität, Wiederverkörperung und Schicksal einen anderen Zugang zum Straffälligen (S.138): Das Bedürfnis, Gerechtigkeit sichtbar zu machen und exemplarisch durchzuführen, ist nämlich an die Vorstellung von dem auf eine einzige Inkarnation beschränkten Leben gebunden. Die Reinkarnationslehre erlaubt dagegen die Relativierung der jetzigen Ereignisse und Zustände in ihrer karmischen Notwendigkeit als Durchgangsstadium in einem sehr viel weiter begriffenen Entwicklungsprozeß (S.10). Die der antisozialen Handlung zugrundeliegenden "bösen Kräfte" sind dabei nicht als eine zu beseitigende negative Qualität der individuellen Persönlichkeit zu verstehen, sondern als ein im Weltenall vorhandenes Potential, das in die richtige schöpferische Richtung geleitet werden muß, damit sich der Mensch zu geistigem Leben entfalten kann (S.13, 154). Die verbrecherische Natur ist eine Art "geistiger Frühgeburt" (Steiner), ein Mensch, der sich zur falschen Zeit und an der falschen Stelle inkarniert hat und nun in einem Milieu leben und sich entwickeln muß, in dem er sich nicht heimisch fühlt und nicht gewollt ist (S.142). In der Verantwortung des einzelnen für seine eigene Weiterentwicklung liegt es, den karmischen Kräften, die sich in den Bereichen der Leiblichkeit sowie der gesellschaftlichen und natürlichen Umwelt entfalten, selbstbestimmte Moralität abzuringen (S.142). Dazu kann der Gefängnisaufenthalt eine wirksame Hilfe geben, indem nun die mißglückte Inkarnation zurückgenommen und neu inauguriert werden kann (Inkarnationshilfe) (S.143 f.).

In dieser Grundlegung kommt freilich ein recht konventionelles Kriminalitätsverständnis zum Ausdruck. Zwar wußte schon Steiner, daß es kein Verbrechen in der Welt gibt, zu dem nicht jeder Mensch in seinem Unterbewußtsein die Neigung hat (S.102, 152). Jedoch handelt das Buch fast ausschließlich von jenem schwer verstrickten Kriminellen, der sich so eindeutig beschreiben läßt, und stilisiert diesen damit zum Normaltypen des Straffälligen. Er ist gekennzeichnet durch das "kriminelle Syndrom" der Unfähigkeit, befriedigende soziale Beziehungen einzugehen und das Leben selbstverantwortlich zu gestalten (S.145). Nichts finden wir dagegen zu der von einem solchen Ansatz her doch sehr viel interessanteren Frage, wie sich die Kriminalität des angesehenen Bürgers erklären läßt, des liebevollen Familienvaters, des aufopferungsbereiten Politikers, des strebsamen Unternehmers. Eine gewisse Andeutung von Krauss (S.20) bleibt allzu zaghaft.

Der klassische Verbrecher nun ist zwar schicksalhaft verstrickt, aber dieses Schicksal wird als individuelle Angelegenheit gesehen, die durch entsprechende Einwirkung auf die Individualität zu bewältigen ist. Zur Berücksichtigung gesellschaftlicher Ausstoßungsprozesse, reaktiver Identitätsbildung oder die Bedeutung justizieller Kontakte für die Verdichtung krimineller Karrieren ist der Zugang versperrt, weil das Gesellschaftsmodell der Anthroposophie ein solches des Konsenses ist: "Die Menschen kommen durch ihre Gefühle, die sie gegenseitig füreinander entwickeln, in solche Beziehungen, daß sie diese Beziehungen in Rechten festlegen." (Steiner, S.32). Gesellschaftliche Konflikte, Macht, Unterdrückung, Privilegiensicherung, Ausgrenzung, alle politischen Funktionen der Kriminalisierung haben dabei keinen Platz.

Schließlich ist es konsequent, daß auch die Frage nach den Umgangsweisen primär am schwer auffälligen Straftäter orientiert ist, also fast ausschließlich den Strafvollzug und Nachsorge- und Übergangsmaßnahmen betrifft. Dabei irritiert - unbeschadet der Betroffenenkritik an Bürokratismus, Therapie und Reglementierung (insb. S.185 ff.) - die Akzeptanz des Gefängnisses und die Bereitwilligkeit, darin ein wirksames Instrument der Inkarnationshilfe zu sehen (insb. auch Bauer, S.108 ff.), hätte man sich doch gerade unter anthroposophischem Blickwinkel eine kritische Auseinandersetzung mit den unvermeidlichen Seelenverletzungen durch die Vollzugswirklichkeit erwartet. Auch insofern findet sich eine Andeutung nur bei Krauss (S.34). Ansonsten treffen wir auch hier die übliche fragwürdige Hoffnung an, der Vollzug könne seinen segensreichen Einfluß durchaus entfalten, wenn er nur hinreichend ausgestaltet wäre - und es fällt das fatale Wort vom "anthroposophischen Knast" (S.157). In erfreulicher Nüchternheit und Bescheidenheit enthält sich dagegen Stark jeder Anmaßung, Lebensschicksale wenden zu können oder sich gar dafür verantwortlich zu machen, und beschränkt sich darauf, mit den Gefangenen aus einer Lebenssituation, in die er mit ihnen gemeinsam gestellt war, das beste daraus zu machen (S.92 ff.). Und gerade er hat wohl bewiesen, daß das Aufgabe genug ist.

Insbesondere bei Stark, im übrigen aber in allen Beiträgen wird deutlich, daß die Anthroposophie, sofern man hinreichenden Zugang gefunden hat, jedenfalls eine sehr würdige Einstellung zum anderen Menschen zu garantieren scheint, die durch Achtung seiner Individualität und Ehrfurcht vor seinem Schicksal gekennzeichnet ist und dazu freimacht, sich ohne Dünkel und Besserwisserei mit den eigenen Befähigungen in den Dienst des Bedürftigen zu stellen. "Ich wollte einfach, daß die Menschen miteinander vernünftig umgehen, sich gegenseitig ernstnehmen, sich wahrnehmen und sich respektieren in ihrem Sosein." (Stark, S.96)

Wer heilen will, muß sich selbst erst heilgemacht haben und das Unzulängliche des Täters als eigenes empfinden können. So nähert man sich dem Gestrauchelten nicht aus der Herrschafts-Sphäre, sondern aus der Karma-Sphäre (Krauss, S.35 f.). Man darf sich dem anderen nicht aufzwingen, vielmehr reicht es, die eigene andere Vorstellung dagegen zu stellen, aber nur so, daß man sie anbietet (S.38). Das bescheidene und doch große Ziel ist die Vermittlung eines 'Aufwacherlebnisses', um den Betroffenen sich seiner Schicksalsverantwortung bewußt werden zu lassen. (S.15, 35).

In eindrucksvoller Weise veranschaulicht Krauss die aus Rolle und Tätigkeit des Richters für eine solche Grundhaltung sich ergebenden Probleme, wenn dieser zwangsweise in das Schicksal des anderen eingreifen muß. Und Hochachtung gebietet die Demut, mit der Krauss seine persönliche Lebenslast offenbart, dadurch womöglich selbst schweres Karma auf sich zu laden (S.28, 40).

Die Anthroposophie erscheint uns so als ein philosophisches Lebenskonzept, das für den individuellen, persönlichen Umgang mit dem Straffälligen in hervorragender Weise zu rüsten geeignet ist, nicht aber für Parteinahme auf politischer Ebene und Kritik gesellschaftlicher Strukturen und Generierungsprozesse von Kriminalität. Wahrscheinlich hat dies auch mit der starken Bindung an die authentischen Äußerungen Steiners zu tun, dessen gesellschaftliches und kriminologisches Vorstellungsbild eben auch nur eines seiner Zeit sein konnte. Es wäre nun interessant, wenn sich ein Anthroposoph einmal mit modernen kriminologischem Verständnis und aktuellem Kriminalitätswissen auseinandersetzen würde.

 

 

Rezension in: Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 3/91
Rezensent: Heinz Müller-Dietz

Die als Vierteljahresschrift erscheinenden Flensburger Hefte, die über den Verlag oder über den Buchhandel bezogen werden können, sind anthroposophischen Vorstellungen, Einrichtungen und Initiativen verpflichtet. Sie sind jeweils Schwerpunktthemen gewidmet. Das 1989 erschienene Heft 27 dokumentiert die Themengebiete Strafprozeß, Strafvollzug und Resozialisierung. Erörtert werden vornehmlich die Grundlagen des Strafrechts, das Wesen der Kriminalität, die Erneuerung des Strafvollzugs, Eurythmie im Strafvollzug sowie Probleme der Isolationshaft.

Charakteristisch für das Heft sind Gespräche, Berichte, Informationen. Demgegenüber treten theoretische Beiträge eher zurück. Der Leser wird vor allem mit praktischen Erfahrungen aus der täglichen Arbeit des Strafvollzugs und der Straffälligenhilfe konfrontiert. Berichtet wird aus der Arbeit in Wohngruppen, mit künstlerischer Gestaltung im Vollzug, mit Eurythmie-Kursen in der Anstalt, jener von Rudolf Steiner geschaffenen und seither in der Anthroposophie gepflegten Bewegungskunst, die geistig-seelischen Inhalten körperlichen Ausdruck gibt, über Projekte und Initiativen der Straffälligenhilfe. In den Interviews kommen nicht zuletzt Anstaltsleiter (Götz Bauer, Hannover, Hans-Dietrich Stark, ehedem Hamburg-Fuhlsbüttel), Staatsanwälte (Karl-Heinz Denzlinger, Freiburg i.Br.) und Strafrechtswissenschaftler (Wolfgang Schild, Bielefeld), aber auch Gefangene (Dennis Pécic, Hamburg), Vollzugshelfer (Friedmut Dreher), Mitarbeiter von Vereinigungen der Straffälligenhilfe (z.B. Peter Hahl, Matthias Remky, Hermann Weische, Köln) zu Wort. Das lockert die Darstellungen und Berichte auf und verleiht ihnen - zusammen mit dem Bildmaterial - Anschaulichkeit und Unmittelbarkeit.

Die Spannweite der in den verschiedenen Beiträgen verhandelten Themen ist groß. Das reicht von der geschichtlichen Entwicklung des Strafrechts und der Strafzumessung hin bis zu den ganz konkreten Problemen des Vollzugsalltags, der Vollzugsgestaltung sowie der sozialen Eingliederung Haftentlassener. Deutlich werden einmal mehr die Schwierigkeiten, mit einer belastenden Vorgeschichte, mit den Lebensbedingungen im Vollzug und der Nachentlassungssituation in Freiburg fertig zu werden. Einige Schlüsselworte verweisen auf zentrale Aspekte menschlicher Hilfe und Zuwendung: Vertrauen, helfende Gemeinschaft. Die Feststellung, daß der Vollzug als Einrichtung, "wie die Gesellschaft und die Welt im übrigen auch" nichts so sehr brauchte, "wie soziale und moralische Handlungsmöglichkeiten" (S.81), kann nur unterstrichen werden. Für die in dem lesenswerten Heft (eigentlich Band) abgedruckten Interviews zeichnen vor allem (wenn auch keineswegs allein) Marietta Biermann und Wolfgang Weirauch verantwortlich. Auch wer kein Anhänger der Anthroposophie ist, wird den Beiträgen viele Anregungen, Belehrungen und Informationen entnehmen.

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